Neuerungen im Mietrecht
Die letzten Monate haben einige Änderungen mit sich gebracht. Hier die wichtigsten im Überblick.
Die seit 1.1.2021 gültigen CO2-Abgaben erhöhen nach Angaben des Bundesumweltministeriums die Kosten beim Heizöl um ca. acht Cent pro Liter.
Wer die Mehrkosten bezahlen soll – Vermieter oder Mieter – darüber streitet sich die Regierung noch. Die umstrittene Mietpreisbremse wurde bis 2025 verlängert. Sie soll dazu führen, dass Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten bei Neu- oder Wiedervermietungen Preise auf Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten mit maximal 10 Prozent Aufschlag verlangen dürfen.
Das seit Dezember 2020 gültige Gesetz zur Regelung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen besagt, dass sich beide Parteien die Maklerkosten paritätisch teilen bzw. der Käufer grundsätzlich nicht mehr zu zahlen hat als der Verkäufer.